Betrifft: Besteuerungsaspekte und Portfolioinvestitionen in CETA
Anfrage von MdEP Fabio De Masi (DIE LINKE) an die EU-Kommission
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission vom 24. September 2014:
- Wie bewertet die EU Kommission ihre Kompetenzen hinsichtlich der Regelung von Besteuerungsaspekten sowie Portfolioinvestitionen im geplanten CETA-Abkommen gegenüber den EU-Mitgliedstaaten?
- Wie bewertet sie die damit einhergehende Problematik eines ausbrechenden Rechtsaktes und etwaiger Verfassungsklagen in den Mitgliedstaaten und somit das Vorliegen eines gemischten Abkommens in Bezug auf CETA?
Antwort von EU-Kommissar Karel de Gucht im Namen der EU-Kommission vom 3. November 2014:
Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) enthält keine spezifischen Bestimmungen zur Regelung von Besteuerungsaspekten. Steuerliche Aspekte werden in dem Abkommen nur angesprochen, wenn es darum geht, den Zusammenhang zwischen internationalen Handels- und Investitionsverpflichtungen und internationalen Steuerabkommen oder -regelungen zu klären, um insbesondere im Falle einer Überschneidung sicherzustellen, dass internationale Steuerregelungen Vorrang haben, und wenn es darum geht, Besteuerungsaspekte von bestimmten Verpflichtungen aus dem Abkommen auszunehmen.
In den im CETA enthaltenen Investitionsbestimmungen wird nicht zwischen Direkt‐ und Portfolioinvestitionen unterschieden. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Union die Zuständigkeit für den Abschluss von Übereinkünften hat, die alle Fragen in Bezug auf ausländische Investitionen, also ausländische Direktinvestitionen und Portfolioinvestitionen, abdecken. Nach Ansicht der Kommission liegt die externe Zuständigkeit der Union für Portfolioinvestitionen gemäß Artikel 3 Absatz 2 AEUV in den bestehenden gemeinsamen Bestimmungen zum freien Kapitalverkehr und insbesondere in Artikel 63 AEUV begründet.
Was die Rechtsnatur des Abkommens angeht (d. h. ob es als "reines EU-Abkommen" oder als "gemischtes Abkommen" zu unterzeichnen und zu schließen ist), so untersucht die Kommission die Angelegenheit derzeit im Lichte der Verträge. Die Kommission wird entsprechende Vorschläge unterbreiten, wenn sie das Abkommen zusammen mit den Beschlussentwürfen über dessen Unterzeichnung und Abschluss förmlich an den Rat übermittelt.
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