Gefährliches Fossil unter den Investitionsschutzabkommen
Gerade erst hat die Europäische Kommission ihr Klimapaket veröffentlicht, das so genannte Fit for 55-Paket. Es enthält konkrete Maßnahmen, um das europäische Klimaziel zu erfüllen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir aus den fossilen Brennstoffen aussteigen. Ein veraltetes internationales Abkommen könnte allerdings dazu führen, dass dieser Wandel schwieriger und kostspieliger wird als erwartet.
Der deutsche Energiekonzern RWE hatte es mal wieder in die Schlagzeilen geschafft, als Anfang Februar bekannt wurde, dass RWE die Niederlande vor einem privaten internationalen Schiedsgericht verklagt. Worum geht es? Die Niederlande wollen aus der klimaschädlichen Kohle aussteigen. Die niederländische Regierung hat in dem Zusammenhang entschieden, dass eines der RWE-Kohlekraftwerke bis 2030 vom Netz gehen soll. Das Unternehmen verklagt die Niederlande deshalb vor einem privaten Schiedsgericht auf eine Entschädigung in Milliardenhöhe.
Wie kann es sein, dass ein fossiles Unternehmen im Jahr 2021 einfach so eine Klage gegen die staatlich-souveräne Entscheidung zum Kohleausstieg auf den Weg bringen kann? Die Antwort liegt im öffentlich kaum bekannten Energiecharta-Vertrag, einem internationalen Investitionsschutzabkommen. Der Vertrag erlaubt Investoren, Regierungen vor privaten Gerichten zu verklagen, wenn diese ihre Klima- oder Energiegesetzgebung ändern.
In gewisser Weise erinnert dieser Vertrag an das berüchtigte, aber letztlich glücklicherweise gescheiterte Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, besser bekannt als TTIP. Auch TTIP hätte Klauseln zu diesen gefährlichen Investor-Staat-Klagen enthalten. Bis zum heutigen Tag gibt es Tausende von anderen bilateralen Verträgen dieser Art, in denen Staaten vorgeblich ihre eigenen Unternehmen im Ausland schützen wollen, aber letztlich oft als Beklagte vor internationalen Schiedsgerichten landen, wenn sie den Mindestlohn erhöhen oder Fracking verbieten.
RWE hatte sich in der Vereinbarung mit der Bundesregierung über den deutschen Kohleausstieg bereit erklärt, auf künftige Ansprüche unter dem Energiecharta-Vertrag zu verzichten. Im Gegenzug soll die Bundesregierung einer deutlich höheren Entschädigung zugestimmt haben als ursprünglich erwartet. Dieser Fall wird nun von der Europäischen Kommission untersucht, die der Ansicht ist, dass die Berechnung für die an RWE und LEAG geleistete Entschädigung unklar ist und möglicherweise einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht darstellt.
Der Energiecharta-Vertrag ist im wahrsten Sinne das Fossil unter diesen Verträgen. Und wie gefährlich er ist für die Energiewende, hat jetzt immerhin auch die EU begriffen. Seit einem Jahr verhandeln die über 50 Mitgliedsstaaten des Vertrages auf Initiative der EU-Kommission über seine Modernisierung. Das erklärte Ziel der EU-Kommission bei den Verhandlungen ist es, fossile Investitionen aus dem Schutzschirm des Energiecharta-Vertrags herauszulösen – das begrüßen wir und das ist längst überfällig.
Doch nach inzwischen bereits sechs Verhandlungsrunden ist kaum ein Fortschritt zu erkennen. Wir fordern: Der Schutz aller fossiler Investitionen sollte aus dem Vertrag gestrichen werden, wenn es der EU mit ihren Klimazielen und dem EU Green Deal ernst ist. Wenn dies nicht erreicht werden kann, muss der Ausstieg aus dem Abkommen eingeleitet werden. Diese Forderung wird mittlerweile von 280 Abgeordneten aus ganz Europa getragen. Einige Mitgliedstaaten scheinen bereit, diesen Weg zu gehen: Kürzlich haben sowohl französische als auch spanische Minister*innen dazu aufgerufen, einen koordinierten Ausstieg der EU und der Mitgliedstaaten aus dem Vertrag zu prüfen.
Eine umfassende Reform des Energiecharta-Vertrags ist unwahrscheinlich, da jede Änderung des bestehenden Textes nur per einstimmigen Beschluss aller Mitgliedsländer vorgenommen werden kann. Gleichzeitig ist ein Ausstieg auch insofern kein leichter Weg, als dass bestehende Investitionen noch geschlagene 20 Jahre geschützt würden – ein so genannter Sunset Clause macht es möglich. Die EU-Mitgliedsstaaten könnten jedoch vereinbaren, dass dies nicht für EU-interne Klagen gilt, was bereits die Mehrzahl der potenziellen Streitfälle ausschließen würde.
Wir fordern die EU-Kommission deshalb auf, verschiedene Ausstiegsszenarien aus diesem Vertrag zu präsentieren. Ein halbherziger Modernisierungsversuch zögert das Unvermeidliche nur hinaus: Dass die EU und Mitgliedsstaaten aussteigen müssen, damit überhaupt die Chance besteht, ihre Klimaziele einzuhalten.
Diese Debatte muss noch aus einer weiteren Perspektive beleuchtet werden. Die größten Emittenten der Welt entwerfen derzeit ihre neuen Klimapolitiken. China will bis 2060 CO2 neutral werden und einen Kohlenstoffmarkt einrichten. Und die USA haben sich wieder dem Pariser Abkommen angeschlossen. Im Rahmen des EU Green Deal werden bis 2022 mehr als 50 Gesetzestexte erwartet und viele davon zielen auf den Ausstieg aus den Fossilen.
Der Energiecharta-Vertrag steht diesen Zielen komplett entgegen und schützt geschätzte 2,15 Billionen Euro Investitionen in fossile Brennstoffe bis 2050, wenn wir nicht aus dem Energiecharta-Vertrag nach und nach aussteigen! RWE mag nur der erste derartige Fall in Europa sein, in dem ein Kohleunternehmen gegen den Kohleausstieg eines Landes vorgeht. Zu erwarten sind allerdings weitere Klagen, sobald unsere Regierungen entschlossen die Energiewende umsetzen. Dies können wir nicht akzeptieren.
Foto: pixabay
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