Die EU-Kommission bringt ISDS zurück in die TTIP-Verhandlungen

12.11.2015

Die Europäische Kommission übermittelte den USA heute offiziell einen neuen Vorschlag für ein Kapitel über die Investor-gegen-Staat-Streitigkeiten (ISDS) im TTIP-Abkommen. Für 18 Monate war das Thema aus den Verhandlungen ausgeklammert gewesen. Die Kommission hatte diese Auszeit genommen um mit einer öffentlichen Konsultation zu ISDS auf die zunehmend ablehnende öffentliche Meinung über ISDS zu reagieren. Weit über neunzig Prozent der Antworten vielen negativ aus. Dazu erklärt Helmut Scholz:

"Die Kommission hat kein Verständnis dafür, dass die Öffentlichkeit keinen Vertrag zur Schaffung eines Systems von Rechtsprivilegien für ausländische Investoren will, mit dem deren Gewinne geschützt werden sollen. Der neue Vorschlag hat einen neuen Namen - Investitions-Gerichtssystem - aber in der Substanz geht es weiterhin darum, ausländischen Investoren mehr Rechte als Bürgerinnen und Bürgern oder als inländischen Unternehmen zu geben. Worin sollte das öffentliche Interesse an einem ISDS-System bestehen?"

Scholz weiter: "Unsere bestehenden Gerichte sind wesentlich besser dafür qualifiziert, mit widerstreitenden Interessen zwischen einem Investor und der Öffentlichkeit umzugehen, als ein Tribunal aus spezialisierten Investment-Anwälten. In diesem System kann ein Entscheider - jetzt Richter genannt - leicht zwei Millionen Dollar in einem einzigen Schiedsgerichtsverfahren einstreichen. Diese Investment-Anwälte haben ein eigenes finanzielles Interesse an der Zahl und am Ergebnis der Fälle. Basierend auf einer Analyse der Zahl der Klagen von US-Unternehmen gegen Kanada unter NAFTA, berechnete der Wissenschaftler Lauge Poulsen (Centre for European Policy Studies), dass es in den nächsten 20 Jahren mehr als 200 Fällen gegen EU-Regierungen geben wird, sollte ein TTIP-Abkommen mit ISDS abgeschlossen werden," so Scholz abschließend.

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