Freihandelsabkommen und Anti-Folter-Verordnung der EU

10.07.2015

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Fabio De Masi (GUE/NGL)

Betrifft: Freihandelsabkommen und Anti-Folter-Verordnung der EU

Am 24.3.2015 war in der Presse zu lesen, dass der US-Bundesstaat Utah wieder Hinrichtungen durch Erschießen einführt. Der Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass durch die EU-Anti-Folter-Verordnung die notwendigen Narkosemittel für eine Hinrichtung durch eine „Giftspritze“ nicht mehr an die USA geliefert werden. Kann die Kommission vor dem Hintergrund der derzeitigen Verhandlungen der EU mit den USA über die Beseitigung von Handelshemmnissen durch das Freihandelsabkommen TTIP folgende Fragen beantworten:

1. Wird die EU-Anti-Folter-Verordnung von den TTIP-Vertragspartnern als Handelshemmnis aufgefasst?
2. Falls ja, wie will die Kommission gewährleisten, dass die EU-Anti-Folter-Verordnung dennoch in Zukunft eingehalten wird?
3. Falls nein, könnte die EU-Anti-Folter-Verordnung unter juristischen Gesichtspunkten in der Zukunft von den Vertragspartnern als Handelshemmnis aufgefasst werden?

10. Juli 2015

Antwort von Frau Malmström im Namen der Kommission

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005(1) des Rates, oft „Anti-Folter-Verordnung“ genannt, ist nicht Bestandteil der Verhandlungen über die transatlantische Handels‐ und Investitionspartnerschaft (TTIP). Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten in diesem Zusammenhang auf die TTIP-Verhandlungsleitlinien(2) hinweisen, die sie von den EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der verhandelten Themen erhalten hat, und insbesondere auf die Nummern 12 und 18.

(1) Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (ABl. L 200 vom 30.7.2005, S. 1).
(2) http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11103-2013-DCL-1/de/pdf
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